Duftstoffe sind in Parfums, parfümierten kosmetischen Produkten und auch in Waschmitteln, Weichspülern sowie sonstigen Hausmitteln für einen angenehmen Geruch verantwortlich. Sie können jedoch Allergien auslösen. Ist jemand gegenüber einem Allergen sensibilisiert, reicht schon eine geringe Konzentration aus, um eine allergische Reaktion hervorzurufen. Der Anteil jener Menschen, auf die allergieauslösende Duftstoffe wirken, wird in der EU mittlerweile auf 1 bis 9 % geschätzt. Grund genug für die EU-Kommission, eine neue Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung von Duftstoffen in kosmetischen Mitteln zu erlassen.
Was ändert sich? Nach dieser neuen Verordnung ist es notwendig, zu den bereits 24* bestehenden kennzeichnungspflichtigen Duftstoffen weitere 56 (!) als solche auf den Produkten auszuloben. Diese waren bisher nicht einzeln anzuführen. Nun sind es insgesamt 80 Stoffe, die zu nennen sind. Das geht auf neue/geänderte Einträge in Anhang III der EU-Kosmetik-Verordnung zurück. Die angepasste Allergenliste beinhaltet unter anderem Inhaltsstoffe wie Beta-Caryophyllene, Pinene, Rose Ketone und Vanillin, jedoch auch eine Vielzahl von natürlichen, ätherischen Ölen oder deren Bestandteile. Beispiele hierfür sind Citrusöle, Ylang-Ylang-Öl, Lavendelöle sowie Jasmin- und Rosenöle.
Umsetzung und Hintergrund
In der Praxis bedeutet das, dass auch wir von CULUMNATURA diese zusätzlichen Duftstoffallergene auf unseren Produktetiketten anzugeben haben. Die Erweiterung der Allergenliste führt dazu, dass du jetzt und in Zukunft mehr Bestandteile auf den Etiketten finden wirst als vorher. An dieser Stelle betonen wir ausdrücklich, dass die Inhaltsstoffe jedoch gleich bleiben – hier gibt es keine Änderungen! Wir passen die Liste der Bestandteile laufend an, sodass die überarbeiteten Etiketten schrittweise eingeführt werden bzw. geben sie bei neuen Produkten wie lenire HAUT- UND HAARBALSAM von Beginn weg an.
Hervorzuheben ist allerdings, dass bei Hautunverträglichkeitstests (Epikutantests) zwei Mixe zur Verfügung stehen, die insgesamt lediglich 14 deklarationspflichtige Duftstoffe abdecken. Ob eine Unverträglichkeit auf eine allergieauslösende Substanz besteht, lässt sich demnach nur bedingt feststellen. Dazu kommt eine mutmaßlich hohe Quote an falsch-positiven Reaktionen.
Ziel der neuen Verordnung ist es jedenfalls, die gesamte Bevölkerung vor der Entwicklung von Duftstoffallergien im Allgemeinen (Primärprävention) sowie bereits sensibilisierte Menschen vor dem Auftreten von Allergiesymptomen (Sekundärprävention) zu schützen. Eine Übergangsregelung besagt, dass Hersteller ab dem 31. Juli 2026 nur noch Kosmetikprodukte, die der neuen Kennzeichnungsplicht entsprechen, auf den Markt bringen dürfen. Produkte, die bereits erhältlich sind, dürfen bis 31. Juli 2028 nach den alten Vorgaben verkauft werden.
Ausführlichere Informationen zur neuen Verordnung findest du im Amtsblatt der Europäischen Union.
* Ursprünglich mussten 26 Duftstoffe als solche gekennzeichnet werden, wobei mittlerweile zwei von ihnen (Lyral und Lilial) komplett verboten wurden.
Quellen:
EU-Verordnung vom 26. Juli 2023